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   BGH, 19.01.1951 - I ZR 17/50   

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https://dejure.org/1951,1321
BGH, 19.01.1951 - I ZR 17/50 (https://dejure.org/1951,1321)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1951 - I ZR 17/50 (https://dejure.org/1951,1321)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1951 - I ZR 17/50 (https://dejure.org/1951,1321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 271
  • MDR 1951, 224
  • DB 1951, 189
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 08.12.1954 - II ZR 162/53

    Restabgeltungsanordnung. Leistungsverweigerungsrecht

    Ebensowenig kann ein Leistungsverweigerungsrecht für den Schuldner eines Anspruchs daraus hergeleitet werden, daß den Schuldner aus dem gleichen Vorgang (z.B. dem Untergang gemieteter Baugeräte - OGHZ 3, 343 [346]; BGHZ 2, 177 [191] - oder dem Verlust einer für ihn bestimmten Sache, deren Gefahr er schon trug - OGHZ 3, 354 [356]; BGHZ 2, 268 [269]; Urt v 19. Januar 1951 - I ZR 17/50 - [LindMöhr a.a.O. Nr. 6]) ein Anspruch gegen das Reich unabhängig von dessen Rüstungsauftrag, etwa auf Grund der Kriegsschädengesetzgebung, erwachsen war, der dann nicht befriedigt wurde.

    Mit dieser Begründung, wurde das Leistungsverweigerungsrecht in solchen Fällen verneint, in denen die zur Weiterlieferung an das Reich oder zur Verwendung bei Werkleistungen bestimmten Teile schon auf dem Wege zum unmittelbaren Reichsgläubiger vernichtet wurden (OGHZ 3, 354 [356]; Urt des I. Zivilsenats v 19. Januar 1951 - I ZR 17/50) oder vor der endgültigen Verwendung bei ihm selbst von der Besatzungsmacht beschlagnahmt und vernichtet wurden (BGHZ 2, 268 [270]).

  • BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50

    Reichsvermögen und Bundesrepublik

    Diese Verordnung, die inzwischen, jedoch erst im Laufe der Revisionsinstanz, durch die Verordnung Nr. 226 aufgehoben worden ist, enthält lediglich eine Anweisung an die deutschen Behörden, bestimmte "expenditures" zu unterlassen, hat also nur haushaltrechtliche Bedeutung; ein allgemeines Verfügungsverbot ist ihr nicht zu entnehmen (Urteil des Senats vom 19. Januar 1951 MDR 1951, 224; Kegel JZ 1951, Sonderheft Seite 414).
  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52

    Interzonales Währungsrecht

    Der Revision ist darin beizupflichten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (NJW 1951, 271; Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk Nr. 6 zu § 21 Abs. 4 UmstG mit Anm. von Wilde), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 21 Abs. 4 UmstG nur demjenigen Lieferer zukommt, der den unter Verwendung der Lieferung des Vorlieferers hergestellten Gegenstand an das Reich oder einen anderen der in § 14 UmstG genannten Schuldner geliefert und ihn nicht bezahlt bekommen hat.
  • BGH, 05.04.1952 - I ZR 123/51

    Aufrechnung mit Kriegssachschädenforderung

    Das Leistungsverweigerungsrecht aus § 21 Abs. 4 UmstG greift zudem nur ein, wenn die Lieferung an das Reich tatsächlich bewirkt wurde und die Zahlung dafür ausblieb (BGH 19. Januar 1951 - I ZR 17/50 -, NJW 1951, 271 5 - MDR 1951, 224; OLG Stuttgart NJW 1949, 555).
  • BGH, 17.04.1958 - VII ZR 65/57
    Auch aus dem Gedanken einer zwischen dem Haupt- und dem Vorlieferanten hinsichtlich ihrer Leistungen für das Reich bestehenden Gefahrengemeinschaft hat sich die Rechtsprechung ganz überwiegend für eine enge Auslegung des § 21 UmstG ausgesprochen (BGH NJW 1951, 271 Nr. 5; OLG Stuttgart, Nebenstelle Karlsruhe NJW 1949, 555 Nr. 16; OLG Hamm NJW 1952, 266 Nr. 10).
  • BGH, 22.01.1953 - IV ZR 149/52

    Aufrechnung mit Kriegslieferungsansprüchen

    Wenn auch der am 15. September 1947 in Kraft getretenen Verordnung Nr. 99 der britischen Militärregierung (Amtsbl S 589), die in ihrem Art I Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 7 a ihres Anhanges Zahlungen auf Grund von Heeres-, Marine- und Luftwaffenausgaben oder von "Kriegsverträgen" ("War Contracts") ohne ausdrückliche Ermächtigung der Militärregierung verbot, grundsätzlich nur haushaltrechtliche Bedeutung beizumessen ist, wie der erkennende Senat (BGHZ 5, 205 [210]) im Anschluss an eine Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH (MDR 1951, 224) ausgesprochen hat, so geht aus ihr doch hervor, dass die Besatzungsmacht einer Bezahlung von Schulden der öffentlichen Hand aus Kriegslieferungsverträgen ablehnend gegenüberstand; auch die Tilgung solcher Schulden im Aufrechnungswege kann sie folgerichtig nicht gebilligt haben.
  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50

    Entschädigungsanspruch. Reichskassenordnung

    Diese Vorschrift hat aber nur haushaltrechtliche Bedeutung und enthält kein allgemeines Verfügungsverbot, wie der I. Zivilsenat des BGH schon in seinem Urteil vom 19.1.1951 (MDR 1951, 224 [BGH 19.01.1951 - I ZR 17/50]) ausgeführt hat.
  • BGH, 05.12.1952 - V ZR 110/51

    Rechtsmittel

    Dies rechtfertigt es, wenn ein Leistungsweigerungsrecht nur in engen Grenzen anerkannt wird (Binder-Wetter-Reinbothe Anm. 6 zu § 21 UmstG; BGH NJW 1951, 271; vgl. aus der neueren Rechtsprechung noch z.B. OLG Celle NJW 1952, 266, aber auch NJW 1952, 473; OLG Hamburg MDR 1952, 109).
  • BGH, 03.11.1959 - VIII ZR 163/58

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt, bereits aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1951 - I ZR 17/50 - NJW 1951, 271 = BB 1951, 178 ausführlicher abgedruckt in MDR 1951, 224 - habe sich ergeben, daß der Bundesgerichtshof offenbar keine Bedenken getragen habe, das Leistungsverweigerungsrecht aus § 21 Abs. 4 UmstG bezw.
  • BGH, 25.03.1952 - I ZR 109/51

    Rechtsmittel

    Ein allgemeines Verfügungsverbot war ihr nicht zu entnehmen (vgl. Entscheidungen des Senats vom 19. Januar 1951 MDR 1951, 224 und vom 30. Oktober 1951 BGHZ 3, 308).
  • BGH, 14.05.1954 - I ZR 27/53

    Rechtsmittel

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